Unternehmensrecht / Gesellschaftsrecht Drucken E-Mail

Das Unternehmensrecht ist grundsätzlich Privatrecht und wird als zivilrechtliches Sonderrecht für kaufmännische Unternehmungen angewendet. Es regelt Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmern und deren Vertragspartnern.

 

  • Gründung von Kapital- und Personengesellschaften
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Abtretung von Geschäftsanteilen
  • Beratung der Gesellschaftsorgane insbesondere in Haftungsfragen
  • Vorbereitung und Mitwirkung von Gesellschafterversammlungen
  • Vertretung in Firmenbuchverfahren
  • Gestaltung der Beziehungen der Gesellschafter
  • Prozessführung bei Auseinandersetzungen im Gesellschaftsrecht

Damit Sie sich voll auf Ihre unternehmerischen Qualitäten konzentrieren können, ist unsere Kanzlei ihr erfahrener Partner im Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht.
Der Erfolg des Firmenaufbaus, etwa bei der Gründung von Kapital- und Personengesellschaften, kann durch richtige Gestaltung von Gesellschaftsverträgen über die positive Entwicklung eines Unternehmens entscheiden.
Durch Beratung der Gesellschaftsorgane, insbesondere auch in Haftungsfragen und Vertretung in Firmenbuchverfahren können Rechtsunsicherheiten ausgeräumt werden.
Um den geschaffenen Unternehmenswert auch durch Prozessführung bei Auseinandersetzungen im Gesellschaftsrecht oder bei Abtretung von Geschäftsanteilen nicht zu gefährden, sollten Sie auf unsere Erfahrung in diesen Rechtsbereichen vertrauen.

Wir helfen Ihnen beim Aufbau und der Erhaltung Ihrer unternehmerischen Werte

 

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