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Das Erbrecht entsteht mit dem Tode des Erblassers und ist veräußerlich und vererblich. Grund zur Inkrafttretung des Erbrechts können das Gesetz, ein Erbvertrag oder ein Testament sein. Erbrecht kann grundsätzlich nach dem Prinzip der Familienerbfolge oder jenem der freien Gestaltung eines Testaments ausgelegt sein.
- Beratung und Vertretung in allen Erbrechtsangelegenheiten
- Prozessvertretung in Erbschaftsstreitigkeiten
- Durchsetzung von Erbrechtsansprüchen wie Pflichtteils- und Schenkungspflichtteil
- Erstellung, Verwahrung und Registrierung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen
- Erbschaftskäufe
- Schenkungen auf den Todesfall
Durch richtige Beratung und Vertretung in allen Erbrechtsangelegenheiten muss es nicht dazu kommen, dass Sie uns als Prozessvertretung in Erbschaftsstreitigkeiten engagieren müssen. Sollte dieser Punkt unausweichlich sein, haben Sie natürlich unsere vollste rechtliche Unterstützung. Gleiches gilt auch bei der Durchsetzung von Erbrechtsansprüchen wie Pflichtteils- und Schenkungspflichtteil. Auf die Erstellung, Verwahrung und Registrierung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen, der Abwicklung möglicher Erbschaftskäufe oder Schenkungen auf den Todesfall sind wir in erfahrener Weise spezialisiert.
Mit der richtigen Information zum Erbrecht erspart man sich zusätzlichen Kummer! |