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Das Eherecht und Familienrecht ist mitunter einer der emotionalsten Rechtsbereiche. Die familienrechtlichen Bestimmungen haben zum Teil personenrechtlichen und zum Teil vermögensrechtlichen Hintergrund. Sie betreffen maßgeblich das Familienverhältnis oder die damit in Zusammenhang stehenden Vermögensverhältnisse.
- Ehe- und Familienrechtssachen
- Vertretung bei einvernehmliche Scheidungen und streitigen Scheidungsverfahren
- Ehegattenunterhalt nach Scheidung und während aufrechter Ehe
- Aufteilung des ehelichen Vermögens und der ehelichen Ersparnisse
- Kindesunterhalt, Kindesobsorge, Besuchrechtsregelungen
- Trennung von Lebensgemeinschaften
- Errichtung von Eheverträgen.
Unsere Erfahrung in emotionalen Rechtsauseinandersetzungen, wie es Eherecht und Familienrecht sind, kann Ihnen vor, bei und nach einem solchen belastenden Lebensabschnitt nicht nur juristische Klarheit bringen, sondern vielmehr zu Lösungen verhelfen, mit denen Sie auch Ihr weiteres Leben zufrieden bewältigen werden. Dies gilt nicht nur bei Trennungen von Lebensgemeinschaften, die oft durch Streit um Kindesunterhalt, Kindesobsorge, Besuchrechtsregelungen geprägt sind. Wenn Sie bei Ehe- und Familienrechtssachen, der Vertretung bei einvernehmliche Scheidungen und streitigen Scheidungsverfahren oder bei Fragen zum Ehegattenunterhalt nach Scheidung und während aufrechter Ehe, fundierte Beratung brauchen oder bei der Aufteilung des ehelichen Vermögens und der ehelichen Ersparnisse wirklich wissen möchten, wo Ihr Recht liegt, können Sie mit unserer Unterstützung rechnen. Und um spätere Streitigkeiten zu Ehe- und Familienrechtssachen von vorneherein einzudämmen, können wir Ihnen auch bei der Errichtung von Eheverträgen den rechtlichen Rahmen schaffen.
Beim Eherecht und Familienrecht ist unser Wissen nicht nur Ihr emotionaler Vorteil!
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